Auslandsstudium
Learning Agreements
Die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen wurde am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften schon immer großzügig gehandhabt. Auch der Lehrstuhl für Empirische Wirtschaftssoziologie stellt Ihnen grundsätzlich gerne ein Learning Agreement für unsere Bachelor- und Masterkurse aus. Um zu prüfen, ob und welche Kurse wir Ihnen anerkennen können, lassen Sie bitte die folgenden Informationen unserem Sekretariat zukommen:
- Namen des Kurses an der Gasthochschule und Namen des Kurses an der FAU, für den Sie Ihren ausländischen Kurs anrechnen lassen möchten
- Beschreibung der Kursinhalte an der Gasthochschule auf Deutsch oder Englisch
- Anzahl der ECTS für den Kurs an der Gasthochschule (Falls Ihr Gastland nicht mit ECTS arbeitet, bitten wir Sie eine Aufstellung der Präsenzzeiten sowie den Umfang der Prüfungsleistungen mitzusenden.)
Nachdem wir Ihre Unterlagen geprüft haben, werden wir Sie zeitnah informieren, ob wir Ihr Learning Agreement bewilligen können.
Wenn Sie ein Learning Agreement abschließen wollen, kontaktieren Sie bitte Prof. Dr. Tobias Wolbring.
Informationen zur Anrechnung und dem Vorgehen, wenn Sie Learning Agreements machen wollen finden Sie auf der Seite des Büro für Internationale Beziehungen (http://ib.wiso.fau.de/outgo/allgemeines/learning-agreements/).
Allgemeine Informationen rund um das Auslandsstudium finden Sie beim Büro für internationale Beziehungen des Fachbereichs sowie beim Referat für Internationale Angelegenheiten der FAU.
Informationen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen finden Sie hier.